Inbetriebnahme eines Leichtkraftrades Sperber, S70...

Schwalbe und SR4-X-Reihe (Spatz, Star, Sperber, Habicht)
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Siebenson
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Inbetriebnahme eines Leichtkraftrades Sperber, S70...

Beitrag von Siebenson »

Es gab von Simson auch Leichtkrafträder. Diese sind nach heutigem Recht zwar zulassungfrei, aber kennzeichenpflichtig. Deshalb benötigen sie auch eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

Das trifft z.B. für Sperber, S70 und SR80 zu.

Wenn keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind, können beim KBA Abdrucke der Betriebserlaubnisse beantragt werden.

Für welche Fahrzeuge diese Nachweise vorhanden sind, erfahrt Ihr auf dieser Seite:
http://www.kba.de/cln_016/nn_125874/Sit ... rator.html

Nachdem Ihr dieses Dokument vom KBA in den Händen haltet, laßt Ihr an Eurem Fahrzeug eine Hauptuntersuchung durchführen. Nun braucht Ihr noch einen Versicherungsnachweis einer Haftplichversicherung und dann geht es zur Zulassungsstelle. Dort wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen Zugeteilt. Als Nachweis bekommt Ihr einen Fahrzeugschein ausgehändigt.

Früher wurden auch Fahrzeugbriebe als Ersatz für die Abdrucke der ABEen ausgestellt. Diese sind weiterhin gültig!

Übrigens ist die Versicherung eines Sperbers nicht teurer als das Versicherungskennzeichen, im Gegenteil! Allerding muß man für die Betriebskosten die HU alle 2 Jahre (ca. 40 Euro) einrechnen. Die Kennzeichen kossten ja nur 1mal.

Am Ende kommt man wohl so ca. auf das Selbe raus ;)

Gruß

S-U
dhs2
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